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Gesundenuntersuchungen

Ab dem vollendeten 19. Lebensjahr wird von der Krankenkasse einmal jährlich eine Gesundenuntersuchung bezahlt.

Sie benötigen dafür einen Krankenschein mit dem Vermerk "GU". Die Untersuchung beinhaltet Labordiagnostik, Harnstatus, Stuhluntersuchung auf Blut sowie eine physikalische Untersuchung.